Ratgeber · Barrierefreiheit

Barrierefreie Website: Was das BFSG für Betriebe bedeutet

Kurz gesagt: Eine barrierefreie Website ist seit dem 28. Juni 2025 für manche Betriebe Pflicht, aber längst nicht für jede. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act um und betrifft bestimmte digitale Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, etwa Online-Shops, Bankdienstleistungen oder Buchungssysteme. Reine Informationsseiten ohne eine erfasste Dienstleistung fallen häufig nicht in den Anwendungsbereich; für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine gesetzliche Ausnahme. Ich ordne ein, wer betroffen ist, was barrierearm bedeutet und was Sie jetzt sinnvoll tun. Das ist keine Rechtsberatung.

Einordnung

Was das BFSG ist und seit wann es gilt.

Hinter dem sperrigen Namen steht eine einfache Idee: Digitale Angebote sollen für möglichst viele Menschen bedienbar sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es gilt seit dem 28. Juni 2025. Ziel ist, dass bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für möglichst viele Menschen bedienbar sind, auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkungen.

Der technische Maßstab dahinter ist die Norm EN 301 549, die sich für Webinhalte an den WCAG 2.1 auf Stufe AA orientiert. Das sind anerkannte Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Sie regeln Dinge wie Kontrast, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Textalternativen und eine verständliche Struktur.

Ein Hinweis vorweg: Das ist keine Rechtsberatung. Ich bin Entwickler, kein Anwalt. Ob und wie das BFSG für Ihren konkreten Fall gilt, klären Sie im Zweifel mit einer fachkundigen Rechtsberatung. Dieser Text gibt den allgemeinen Stand wieder und hilft Ihnen vor allem dabei, die richtigen Fragen zu stellen.

Betroffenheit

Welche Websites das BFSG betrifft und welche nicht.

Entscheidend ist eine Frage: Wickeln Sie online ein Geschäft mit Verbrauchern ab? Daran hängt, ob das Gesetz für Sie gilt.

Häufig erfasst

Digitale Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft (B2C): Online-Shops und E-Commerce, Bankdienstleistungen, Telekommunikation sowie Ticket- und Buchungssysteme. Überall dort, wo Verbraucher online kaufen, buchen oder Verträge abschließen, ist das Gesetz eher einschlägig.

Häufig nicht erfasst

Reine Informations- und Imagewebsites ohne elektronischen Geschäftsverkehr fallen in der Regel nicht darunter. Eine Visitenkarten-Seite mit Leistungen, Anfahrt und Kontaktformular verkauft nichts online und ist damit meist nicht direkt betroffen.

Reines Geschäft zwischen Unternehmen (B2B) ist anders zu bewerten als der Verkauf an Verbraucher. Die Einordnung hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn Sie online etwas verkaufen oder buchbar machen, lohnt eine genaue Prüfung.

Ausnahme

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Es gibt eine Entlastung für sehr kleine Betriebe, aber sie ist enger gefasst, als viele hoffen.

Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wer beide Bedingungen erfüllt und eine Dienstleistung anbietet, ist von den BFSG-Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen.

Für Produkte greift diese Erleichterung nicht. Wer ein erfasstes Produkt herstellt oder in Verkehr bringt, kann sich also nicht auf die Kleinstunternehmer-Regel berufen. Und die Schwellen sind kein Freibrief auf Dauer: Wächst Ihr Betrieb über diese Grenzen, ändert sich die Lage. Auch das prüfen Sie im Zweifel rechtlich.

Begriffe

Barrierearm ist nicht dasselbe wie barrierefrei.

Hier bin ich offen, weil der Unterschied über das entscheidet, was Sie am Ende bekommen.

Barrierearm, das liefere ich

Ich baue von Beginn an mit sauberem, semantischem HTML, gutem Kontrast, sichtbarem Fokus, sinnvollen Alt-Texten und voller Tastaturbedienung. Das senkt die Hürden für die allermeisten Nutzer spürbar und ist eine solide handwerkliche Grundlage.

Vollständige Konformität

Ein formaler Nachweis nach WCAG 2.1 AA bedeutet, dass jede Anforderung systematisch geprüft, auch mit Screenreadern getestet und dokumentiert wird, oft im Rahmen eines spezialisierten Audits. Das ist ein eigener, umfangreicherer Prozess.

Wenn Sie unter das BFSG fallen und einen belastbaren Nachweis brauchen, ist ein spezialisiertes Audit der richtige Weg. Für viele Betriebe, die nicht erfasst sind, ist eine barrierearme Bauweise ein ehrlicher Standard, der Nutzern wirklich hilft. Was davon zu Ihnen passt, klären wir vorab. Mehr zu meiner Arbeitsweise finden Sie auf der Seite über mich.

Praxis

Was Barrierefreiheit konkret bedeutet.

Hinter den Begriffen stecken handfeste Details. An diesen sechs Punkten scheitert es in der Praxis am häufigsten.

Kontraste

Text muss sich klar vom Hintergrund abheben. Hellgraue Schrift auf Weiß oder Text direkt auf einem Foto fällt vielen Menschen schwer, auch ohne Seheinschränkung.

Tastaturbedienung

Jede Funktion muss sich ohne Maus bedienen lassen. Wer per Tabulatortaste durch die Seite geht, muss zu allen Links, Buttons und Feldern kommen.

Alt-Texte

Bilder bekommen eine kurze, sinnvolle Beschreibung, damit Screenreader sie vorlesen können. Rein dekorative Bilder bleiben bewusst leer markiert.

Semantisches HTML

Überschriften, Listen und Bereiche werden als das ausgezeichnet, was sie sind. Das gibt der Seite eine echte Struktur statt nur einer optischen.

Sichtbarer Fokus

Wer mit der Tastatur navigiert, muss sehen, wo er gerade ist. Ein deutlicher Fokusrahmen gehört dazu und darf nicht einfach weggestaltet werden.

Verständliche Struktur

Klare Reihenfolge, eindeutige Linktexte und beschriftete Formularfelder. Eine ruhige, logische Anordnung hilft allen, sich zurechtzufinden.

Nutzen

Wer von Barrierefreiheit sonst noch profitiert.

Die meisten Maßnahmen helfen im Alltag weit mehr Menschen, als man zuerst denkt.

Wer die Seite mit dem Daumen am Handy bedient, profitiert von großen Klickflächen und gutem Kontrast genauso wie jemand mit Seheinschränkung. Ältere Nutzer kommen mit klarer Schrift und ruhiger Struktur besser zurecht. Bei schlechtem Licht oder draußen in der Sonne hilft ein starker Kontrast allen.

Es zahlt auch auf die Sichtbarkeit ein: Sauberes, semantisches HTML, eine klare Struktur und beschreibende Alternativtexte sind genau das, was Suchmaschinen lesen. Barrierearm gebaut heißt fast immer auch solide für SEO gebaut. Was eine saubere Website sonst noch ausmacht, lesen Sie auf der Leistungsseite.

Vorgehen

Was Sie als Betrieb jetzt tun können.

Erst klären, ob Sie überhaupt betroffen sind, dann gezielt handeln.

  1. Prüfen, ob Sie betroffen sind: Wickeln Sie online ein Verbrauchergeschäft ab, etwa Shop, Buchung oder Vertragsabschluss? Greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen? Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
  2. Bestandsaufnahme der Website: Kontrast, Tastaturbedienung, Alt-Texte und Struktur durchgehen. Viele Schwachstellen lassen sich ohne Neubau beheben.
  3. Handeln statt abwarten: Lücken schließen oder, wenn ein Nachweis nötig ist, ein spezialisiertes Audit einplanen. Was das kostet, ordnet der Ratgeber zu den Website-Kosten ein.

FAQ

Häufige Fragen zum BFSG und zu barrierefreien Websites.

Was Betriebe vor einem Website-Projekt zur Barrierefreiheit am häufigsten fragen.

Ist meine Website vom BFSG betroffen?

Das hängt davon ab, was Ihre Website tut. Das BFSG zielt vor allem auf digitale Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft: Online-Shops und E-Commerce, Bankdienstleistungen, Telekommunikation sowie Ticket- und Buchungssysteme. Wenn Verbraucher bei Ihnen online kaufen, buchen oder Verträge abschließen, ist das Gesetz eher einschlägig. Eine reine Informations- oder Imagewebsite ohne elektronischen Geschäftsverkehr fällt dagegen in der Regel nicht darunter.

Dazu kommt die Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Produkte. Pauschal lässt sich Ihre Lage von außen nicht beantworten, weil es auf die konkrete Tätigkeit und Größe ankommt. Mein Rat: Prüfen Sie, ob Sie online ein Geschäft abwickeln, und holen Sie im Zweifel eine fachkundige Rechtsberatung ein. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Was bedeutet barrierearm im Vergleich zu barrierefrei?

Barrierefrei im rechtlichen Sinn meint eine Website, die die anerkannten Anforderungen erfüllt und das auch belegen kann. Der Maßstab ist die EN 301 549, die sich für Webinhalte an den WCAG 2.1 auf Stufe AA orientiert. Ein vollständiger Nachweis bedeutet, dass jede Anforderung systematisch geprüft, mit Hilfsmitteln wie Screenreadern getestet und dokumentiert wird. Das ist oft ein eigenes, spezialisiertes Audit.

Barrierearm beschreibt eine Bauweise, die viele dieser Hürden von Anfang an vermeidet: semantisches HTML, guter Kontrast, sichtbarer Fokus, sinnvolle Alt-Texte und volle Tastaturbedienung. Das hilft den allermeisten Nutzern spürbar, ist aber kein formaler Konformitätsnachweis. Ich baue barrierearm. Wenn Sie unter das BFSG fallen und einen belastbaren Nachweis brauchen, ist ein spezialisiertes Audit der ehrliche Weg. Für nicht erfasste Betriebe ist die barrierearme Bauweise ein sinnvoller Standard, der Nutzern wirklich nützt.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Umfang abhängt. Bei einem Neubau ist eine barrierearme Bauweise für mich Standard und kein teurer Aufpreis: Sauberes HTML, Kontrast, Fokus und Tastaturbedienung plane ich von Anfang an mit ein. Eine kompakte Firmenwebsite startet bei 1.490 € (Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt.). Aufwendiger wird es, wenn eine bestehende Seite nachgebessert werden muss oder wenn Sie unter das BFSG fallen und einen formalen Nachweis nach WCAG 2.1 AA brauchen.

Ein solches spezialisiertes Audit ist ein eigener Posten und kommt obendrauf. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Seite steht, hilft der Website-Qualitätscheck für 199 € (volle Anrechnung bei einem größeren Folgeprojekt, zum Beispiel SEO-Audit oder Website-Projekt; nicht bei einer einzelnen Beratungsstunde). Wie sich Website-Preise generell zusammensetzen, erkläre ich ausführlich im Ratgeber zu den Website-Kosten. Den verbindlichen Festpreis nenne ich nach einer kurzen Bedarfsklärung, passend zu Ihrem tatsächlichen Umfang.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Barrierefreiheit?

Aus der Praxis sehe ich immer wieder dieselben Stolperstellen. Zu schwacher Kontrast zwischen Text und Hintergrund, gerade bei hellgrauer Schrift oder Text auf Bildern. Bilder ohne sinnvollen Alt-Text, sodass Screenreader nichts vorlesen können. Bedienung, die nur mit der Maus funktioniert, während die Tastatur ins Leere läuft. Ein unsichtbarer Fokus, sodass man beim Tabben nicht erkennt, wo man gerade steht.

Dazu kommt unsauberes HTML, etwa Überschriften, die nur groß aussehen, aber keine echte Struktur bilden, sowie Formulare ohne klare Beschriftung. Auch reine Farbsignale sind ein Problem, wenn rot und grün die einzige Information tragen. Das Gute daran: Die meisten dieser Fehler lassen sich ohne Neubau beheben. Wer von Anfang an sauber baut, vermeidet sie ohnehin. Genau das meint barrierearm in der Praxis, und genau so arbeite ich.

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