Ist meine Website vom BFSG betroffen?
Das hängt davon ab, was Ihre Website tut. Das BFSG zielt vor allem auf digitale Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft: Online-Shops und E-Commerce, Bankdienstleistungen, Telekommunikation sowie Ticket- und Buchungssysteme. Wenn Verbraucher bei Ihnen online kaufen, buchen oder Verträge abschließen, ist das Gesetz eher einschlägig. Eine reine Informations- oder Imagewebsite ohne elektronischen Geschäftsverkehr fällt dagegen in der Regel nicht darunter.
Dazu kommt die Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Produkte. Pauschal lässt sich Ihre Lage von außen nicht beantworten, weil es auf die konkrete Tätigkeit und Größe ankommt. Mein Rat: Prüfen Sie, ob Sie online ein Geschäft abwickeln, und holen Sie im Zweifel eine fachkundige Rechtsberatung ein. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Was bedeutet barrierearm im Vergleich zu barrierefrei?
Barrierefrei im rechtlichen Sinn meint eine Website, die die anerkannten Anforderungen erfüllt und das auch belegen kann. Der Maßstab ist die EN 301 549, die sich für Webinhalte an den WCAG 2.1 auf Stufe AA orientiert. Ein vollständiger Nachweis bedeutet, dass jede Anforderung systematisch geprüft, mit Hilfsmitteln wie Screenreadern getestet und dokumentiert wird. Das ist oft ein eigenes, spezialisiertes Audit.
Barrierearm beschreibt eine Bauweise, die viele dieser Hürden von Anfang an vermeidet: semantisches HTML, guter Kontrast, sichtbarer Fokus, sinnvolle Alt-Texte und volle Tastaturbedienung. Das hilft den allermeisten Nutzern spürbar, ist aber kein formaler Konformitätsnachweis. Ich baue barrierearm. Wenn Sie unter das BFSG fallen und einen belastbaren Nachweis brauchen, ist ein spezialisiertes Audit der ehrliche Weg. Für nicht erfasste Betriebe ist die barrierearme Bauweise ein sinnvoller Standard, der Nutzern wirklich nützt.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Umfang abhängt. Bei einem Neubau ist eine barrierearme Bauweise für mich Standard und kein teurer Aufpreis: Sauberes HTML, Kontrast, Fokus und Tastaturbedienung plane ich von Anfang an mit ein. Eine kompakte Firmenwebsite startet bei 1.490 € (Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt.). Aufwendiger wird es, wenn eine bestehende Seite nachgebessert werden muss oder wenn Sie unter das BFSG fallen und einen formalen Nachweis nach WCAG 2.1 AA brauchen.
Ein solches spezialisiertes Audit ist ein eigener Posten und kommt obendrauf. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Seite steht, hilft der Website-Qualitätscheck für 199 € (volle Anrechnung bei einem größeren Folgeprojekt, zum Beispiel SEO-Audit oder Website-Projekt; nicht bei einer einzelnen Beratungsstunde). Wie sich Website-Preise generell zusammensetzen, erkläre ich ausführlich im Ratgeber zu den Website-Kosten. Den verbindlichen Festpreis nenne ich nach einer kurzen Bedarfsklärung, passend zu Ihrem tatsächlichen Umfang.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Barrierefreiheit?
Aus der Praxis sehe ich immer wieder dieselben Stolperstellen. Zu schwacher Kontrast zwischen Text und Hintergrund, gerade bei hellgrauer Schrift oder Text auf Bildern. Bilder ohne sinnvollen Alt-Text, sodass Screenreader nichts vorlesen können. Bedienung, die nur mit der Maus funktioniert, während die Tastatur ins Leere läuft. Ein unsichtbarer Fokus, sodass man beim Tabben nicht erkennt, wo man gerade steht.
Dazu kommt unsauberes HTML, etwa Überschriften, die nur groß aussehen, aber keine echte Struktur bilden, sowie Formulare ohne klare Beschriftung. Auch reine Farbsignale sind ein Problem, wenn rot und grün die einzige Information tragen. Das Gute daran: Die meisten dieser Fehler lassen sich ohne Neubau beheben. Wer von Anfang an sauber baut, vermeidet sie ohnehin. Genau das meint barrierearm in der Praxis, und genau so arbeite ich.